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   OLG Jena, 16.01.2014 - 1 Ws 467/13   

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https://dejure.org/2014,14875
OLG Jena, 16.01.2014 - 1 Ws 467/13 (https://dejure.org/2014,14875)
OLG Jena, Entscheidung vom 16.01.2014 - 1 Ws 467/13 (https://dejure.org/2014,14875)
OLG Jena, Entscheidung vom 16. Januar 2014 - 1 Ws 467/13 (https://dejure.org/2014,14875)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de
  • Justiz Thüringen

    § 143 StPO, § 464a Abs 2 Nr 2 StPO, § 467 StPO
    Erstattung der notwendigen Auslagen durch die Staatskasse: Kosten des Wahlverteidigers nach unterlassener Rücknahme der Bestellung des Pflichtverteidigers

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2014, 231
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (11)

  • OLG Oldenburg, 22.10.2009 - 1 Ws 576/09

    Erstattung notwendiger Auslagen bei Verteidigung sowohl durch einen

    Auszug aus OLG Jena, 16.01.2014 - 1 Ws 467/13
    Dies ist namentlich dann der Fall, wenn einem Beschuldigten ohne dessen Veranlassung, also aus verfahrensbezogenen Gründen, neben dem Wahlverteidiger ein Pflichtverteidiger zur Verfahrenssicherung bestellt wird (so OLG Köln, Beschluss vom 24.08.2004, Az. 2 Ws 383/04 bei juris; Hanseatisches OLG Hamburg MDR 1986, 518; KG NStZ-RR 2000, 163; Beschluss des Senats vom 14.12.1999, Az. 1 Ws 355/99) oder wenn eine zuvor erfolgte Pflichtverteidigerbestellung entgegen § 143 StPO nicht zurückgenommen wird (so Hanseatisches OLG Hamburg a.a.O.; OLG Köln a.a.O.; KG StV 2003, 175; OLG Oldenburg NStZ-RR 2010, 63; OLG Frankfurt NStZ-RR 1998, 287).

    In einem solchen Fall muss es nach Auffassung des Senats bei dem Grundsatz bleiben, dass die Kosten eines Pflicht- und eines Wahlverteidigers nur in dem Umfang erstattet werden, in welchem sie die Kosten eines Rechtsanwaltes nicht übersteigen (vgl. auch OLG Oldenburg NStZ-RR 2010, 63; OLG Düsseldorf AnwBl 1983, 40; OLG Köln, Beschluss vom 24.08.2004, 2 Ws 383/04, bei juris; Burhoff-Volpert, RVG, 3. Auflage, Rn. 895 und § 52 Rn. 86).

  • OLG Köln, 24.08.2004 - 2 Ws 383/04

    Wahlverteidiger

    Auszug aus OLG Jena, 16.01.2014 - 1 Ws 467/13
    Dies ist namentlich dann der Fall, wenn einem Beschuldigten ohne dessen Veranlassung, also aus verfahrensbezogenen Gründen, neben dem Wahlverteidiger ein Pflichtverteidiger zur Verfahrenssicherung bestellt wird (so OLG Köln, Beschluss vom 24.08.2004, Az. 2 Ws 383/04 bei juris; Hanseatisches OLG Hamburg MDR 1986, 518; KG NStZ-RR 2000, 163; Beschluss des Senats vom 14.12.1999, Az. 1 Ws 355/99) oder wenn eine zuvor erfolgte Pflichtverteidigerbestellung entgegen § 143 StPO nicht zurückgenommen wird (so Hanseatisches OLG Hamburg a.a.O.; OLG Köln a.a.O.; KG StV 2003, 175; OLG Oldenburg NStZ-RR 2010, 63; OLG Frankfurt NStZ-RR 1998, 287).

    In einem solchen Fall muss es nach Auffassung des Senats bei dem Grundsatz bleiben, dass die Kosten eines Pflicht- und eines Wahlverteidigers nur in dem Umfang erstattet werden, in welchem sie die Kosten eines Rechtsanwaltes nicht übersteigen (vgl. auch OLG Oldenburg NStZ-RR 2010, 63; OLG Düsseldorf AnwBl 1983, 40; OLG Köln, Beschluss vom 24.08.2004, 2 Ws 383/04, bei juris; Burhoff-Volpert, RVG, 3. Auflage, Rn. 895 und § 52 Rn. 86).

  • KG, 23.12.2002 - 3 Ws 447/02

    Erstattungsfähigkeit der Kosten des Wahlverteidigers bei Freispruch;

    Auszug aus OLG Jena, 16.01.2014 - 1 Ws 467/13
    Insbesondere wird die ungekürzte Erstattungsfähigkeit der Wahlverteidigerkosten ausnahmsweise als gerechtfertigt angesehen, wenn das Nebeneinander von Wahl- und Pflichtverteidiger nicht der Sphäre des Angeklagten zuzuschreiben ist (KG StV 2003, 175), die (Aufrechterhaltung der) Beiordnung eines Pflichtverteidigers also nicht von dem Angeklagten oder seinem Wahlverteidiger zu vertreten ist.

    Dies ist namentlich dann der Fall, wenn einem Beschuldigten ohne dessen Veranlassung, also aus verfahrensbezogenen Gründen, neben dem Wahlverteidiger ein Pflichtverteidiger zur Verfahrenssicherung bestellt wird (so OLG Köln, Beschluss vom 24.08.2004, Az. 2 Ws 383/04 bei juris; Hanseatisches OLG Hamburg MDR 1986, 518; KG NStZ-RR 2000, 163; Beschluss des Senats vom 14.12.1999, Az. 1 Ws 355/99) oder wenn eine zuvor erfolgte Pflichtverteidigerbestellung entgegen § 143 StPO nicht zurückgenommen wird (so Hanseatisches OLG Hamburg a.a.O.; OLG Köln a.a.O.; KG StV 2003, 175; OLG Oldenburg NStZ-RR 2010, 63; OLG Frankfurt NStZ-RR 1998, 287).

  • BGH, 27.11.2002 - 2 ARs 239/02

    Keine Rechtsbeschwerde zum BGH gegen den Kostenfestsetzungsbeschluss

    Auszug aus OLG Jena, 16.01.2014 - 1 Ws 467/13
    Dies gilt aber nur insoweit, als die Vorschriften der ZPO strafprozessualen Prinzipien nicht widersprechen (BGHSt 48, 106, 107).
  • BVerfG, 30.07.2004 - 2 BvR 1436/04

    Erstattung der Kosten für mehrere Wahlverteidiger

    Auszug aus OLG Jena, 16.01.2014 - 1 Ws 467/13
    Dieser - verfassungsrechtlich unbedenkliche (BVerfG NJW 2004, 3319f) - Grundsatz gilt auch im Verhältnis zwischen Wahlverteidiger und Pflichtverteidiger; neben letzterem ist eine Wahlverteidigung regelmäßig nicht mehr "notwendig".
  • OLG Düsseldorf, 08.08.2002 - 3 Ws 256/02

    Umfang der Auslagenerstattung bei Freispruch

    Auszug aus OLG Jena, 16.01.2014 - 1 Ws 467/13
    Die Kosten eines (zusätzlichen) Wahlverteidigers kann er im Falle einer ihm günstigen Kostenentscheidung insoweit nicht bzw. nur in Höhe der Differenz zu den entstandenen Pflichtverteidigerkosten gegen die Staatskasse geltend machen (OLG Düsseldorf NStZ-RR 2002, 317).
  • OLG Köln, 30.03.1993 - 2 Ws 110/93

    Gebühr des Vorverfahrens; Mandatsvertrag; Zugang der Verteidigerstellung;

    Auszug aus OLG Jena, 16.01.2014 - 1 Ws 467/13
    Eine unbillige Überhöhung der angesetzten Gebühren wird von der Rechtsprechung dann angenommen, wenn sie um mehr als 20 % von der angemessenen Gebühr abweicht (vgl. OLG Düsseldorf JurBüro 1999, 192, 193; OLG Köln JurBüro 1994, 30; ständige Rechtsprechung des Senats, u. a. Beschluss vom 08.08.2010, Az. 1 Ws 61/10).
  • OLG Düsseldorf, 26.11.1998 - 1 Ws 796/98
    Auszug aus OLG Jena, 16.01.2014 - 1 Ws 467/13
    Eine unbillige Überhöhung der angesetzten Gebühren wird von der Rechtsprechung dann angenommen, wenn sie um mehr als 20 % von der angemessenen Gebühr abweicht (vgl. OLG Düsseldorf JurBüro 1999, 192, 193; OLG Köln JurBüro 1994, 30; ständige Rechtsprechung des Senats, u. a. Beschluss vom 08.08.2010, Az. 1 Ws 61/10).
  • OLG Hamburg, 03.03.1986 - 1 Ws 54/86

    Kosten eines Wahlverteidigers; Gebühren eines Pflichtverteidigers;

    Auszug aus OLG Jena, 16.01.2014 - 1 Ws 467/13
    Dies ist namentlich dann der Fall, wenn einem Beschuldigten ohne dessen Veranlassung, also aus verfahrensbezogenen Gründen, neben dem Wahlverteidiger ein Pflichtverteidiger zur Verfahrenssicherung bestellt wird (so OLG Köln, Beschluss vom 24.08.2004, Az. 2 Ws 383/04 bei juris; Hanseatisches OLG Hamburg MDR 1986, 518; KG NStZ-RR 2000, 163; Beschluss des Senats vom 14.12.1999, Az. 1 Ws 355/99) oder wenn eine zuvor erfolgte Pflichtverteidigerbestellung entgegen § 143 StPO nicht zurückgenommen wird (so Hanseatisches OLG Hamburg a.a.O.; OLG Köln a.a.O.; KG StV 2003, 175; OLG Oldenburg NStZ-RR 2010, 63; OLG Frankfurt NStZ-RR 1998, 287).
  • OLG Jena, 03.05.2006 - 1 Ws 75/06

    Gebühren und Kosten: Frist für Kostenbeschwerde, Wiedereinsetzung in den vorigen

    Auszug aus OLG Jena, 16.01.2014 - 1 Ws 467/13
    Anschließend an diese Überlegung und die richtungsweisende Funktion der Entscheidungen des BGH wendet der Senat im Interesse der Einheitlichkeit der Rechtsprechung § 568 Abs. 1 Satz 1 ZPO im strafprozessualen Kostenfestsetzungsverfahren nicht an (vgl. Senatsbeschluss vom 03.05.2006, 1 Ws 75/06, bei juris, m.w.N.).
  • OLG Frankfurt, 11.03.1998 - 2 Ws 24/98
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